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Marco Henninger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Dienstleistungen, Audit-Buchungen, Support-Mandate, Hardware-Vermietungen und Entwicklungen für Geschäftskunden (B2B) von Marco Henninger - IT Services.

1. Geltungsbereich & Leistungsumfang

Diese Bedingungen regeln das gesamte Angebot von Marco Henninger - IT Services. Massgebend für den Leistungsumfang ist die schriftliche Projekt-Offerte bzw. die gewählte Dienstleistung auf der Website. Zusätzliche Anforderungen, Erweiterungen oder Anpassungen ausserhalb der vereinbarten Offerte werden transparent nach effektivem Zeitaufwand zum Standardstundensatz von CHF 160.– separat in Rechnung gestellt.

2. Verbindlichkeit der Buchung & Zahlungsbedingungen

Sämtliche Online-Buchungen, Formularanfragen und Offert-Bestätigungen sind verbindlich. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

  • Projekt-Abrechnung (30 / 40 / 30): Bei Individualentwicklungen gelten 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % bei Zwischenabnahme des Prototyps und 30 % vor der finalen Liveschaltung.
  • Fixpreis-Audits: Werden unmittelbar nach Auftragsbestätigung bzw. Ausführung in Rechnung gestellt. Der Start der Arbeiten erfolgt nach Eingang der Buchung.
  • Zahlungsverzug & Missbrauch: Bei Zahlungsverzug behält sich Marco Henninger vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren (CHF 30.– ab der 2. Mahnung) zu verrechnen. Bei absichtlichen Scheinbuchungen, Betrugsversuchen oder grundloser Zahlungsverweigerung werden unverzüglich rechtliche Schritte sowie Betreibungsverfahren eingeleitet. Sämtliche daraus entstehenden Zusatz- und Inkassokosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

3. Hardware- & Notebook-Vermietung

Für die Überlassung von Mietgeräten (Notfall-Notebooks, Peripherie, Netzwerkequipment) gelten folgende Sonderbestimmungen:

  • Eigentumsvorbehalt: Das Mietgerät inklusive allem Zubehör bleibt zu 100 % Eigentum von Marco Henninger. Eine Weiterveräusserung, Verpfändung oder Verleihung an Dritte ist untersagt.
  • Einrichtungs- & Bereitstellungspauschale: Für die technische Vorbereitung, Konfiguration und anschliessende hygienische/softwareseitige Bereinigung des Geräts wird eine einmalige Pauschale je nach Aufwand zwischen CHF 80.– und CHF 160.– erhoben.
  • Kaution (Depot): Marco Henninger ist berechtigt, vor Übergabe ein Depot (in der Regel CHF 100.– bis CHF 200.–) zu verlangen. Dieses wird nach ordnungsgemässer, unbeschädigter Rückgabe des Geräts zurückerstattet.
  • Haftung bei Schäden & Verlust: Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Beschädigungen (z. B. Sturz-, Flüssigkeitsschäden), unsachgemässe Nutzung sowie den Verlust des Geräts oder Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert.
  • Datenlöschung bei Rückgabe: Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, persönliche Daten vor der Rückgabe extern zu sichern. Marco Henninger setzt das Gerät bei Rücknahme unwiderruflich auf Werkseinstellungen zurück.

4. Gewährleistungsausschluss bei Cyber-Kriminalität

Sämtliche nDSG-, SEO- und Security-Dienstleistungen werden als standardisierte Basis-Checks durchgeführt. Der Kunde erhält einen schriftlichen Bericht (PDF) und entscheidet frei über die Umsetzung. Da in der Netzwerk- und Webtechnik keine absolute Sicherheit existiert, übernimmt Marco Henninger keinerlei Garantie oder Haftung für Schäden, Erpressungen oder Betriebsausfälle, die durch erfolgreiche Hackerangriffe, Ransomware, Phishing oder Exploits verursacht werden.

5. Eigenverantwortung für Datensicherungen (Backups)

Die kontinuierliche Erstellung, Aufbewahrung und Überprüfung von Datensicherungen (Backups) obliegt zu 100 % der Eigenverantwortung des Kunden. Marco Henninger haftet unter keinen Umständen für Datenverluste, ausser eine permanente Überwachung und Verifizierung der Backups wurde vertraglich und kostenpflichtig als spezifisches Dienstleistungsmandat vereinbart.

6. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR), wird jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

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Präzises IT-Handwerk für Schweizer KMU. Support, Sicherheit und nDSG-konforme Webseiten von Zürich über Bern bis Fribourg.

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